Willkommen bei der Steuerkanzlei Weber

Tag für Tag sind Sie mit den verschiedensten Angelegenheiten beschäftigt, welche häufig komplex sind, immer vielschichtiger werden und einem ständigen Wandel unterworfen sind.  Um sich darin zurecht zu finden ist es gut, einen Partner an der Seite zu wissen, dem Sie vertrauen können und der Sie dabei kompetent unterstützt.

Wir betrachten stets Ihre Gesamtsituation und beziehen Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse fachübergreifend mit ein. Dabei bieten wir Ihnen aussagekräftige Entscheidungsgrundlagen – denn Ihr wirtschaftlicher Erfolg ist auch uns wichtig!

Mit unseren digitalen Arbeitsprozessen schaffen wir Freiräume, um Sie bei den für Sie wichtigen Themen – welche häufig allzu kurz kommen – individuell und kompetent zu beraten.

Dabei ist es uns ein inniges Anliegen, Prozesse zielorientiert zu gestalten und komplexe Themen für Sie verständlich zu machen.

Vereinbaren Sie doch einfach ein Kennenlern- und Informationsgespräch mit uns per Telefon oder per E-Mail.

Auch in diesem Jahr wurden wir wieder mit dem Label „Digitale Kanzlei 2023“ ausgezeichnet.

Aktuelle Information:

Bild: Adobe-Stock | Copyright: gopixa

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Grundsteuer-Reform 2025

Fristverlängerung in Bayern bis 30.04.2025, teilweise im Kontigentierungsverfahren auch in anderen Bundesländern

Die derzeitige Grundsteuer wird bis dato auf der Basis von so genannten Einheitswerten festgesetzt. In den alten Bundesländern haben diese den Stand vom 01.01.1964. In den neuen Bundesländern sogar den vom 01.01.1935.

Es war daher nicht besonders überraschend, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil aus dem Jahr 2018 die gesetzlichen Vorgaben zur Bewertung von bebauten Grundstücken als verfassungswidrig beurteilt hat.

Im Zeitraum vom 01.07. bis 31.10. diesen Jahres ist deshalb die Abgabe von Fest­stellungs­erklärungen für jedes Grundstück erforderlich. Um es für Sie den Anforderungen nach, entsprechend einfach zu gestalten, bieten wir Ihnen hierzu unsere Leistungen rund um die Feststellungserklärung an.

Unsere Mandanten-Info „Grundsteuer-Reform“ gibt Ihnen einen Überblick über die neuen Regelungen zur Grundsteuer ab 01.01.2025 und der neuen Bewertung am 01.01.2022. Sie kann aber eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an uns, Ihre Steuerkanzlei Weber.